Newsletter vom 9.2.2017

Liebe LSB – Mitglieder,
wir möchten Euch über folgende Punkte informieren :

1. Jahreshauptversammlung 2017 für das Geschäftsjahr 2016.
2. Erhöhung der Aufwandspauschale ( Arbeitsstunden )
3. Treffen Arbeitskreis Sektoren
4. BWLV – Sicherheitshinweis.
5. Drachentage Donaueschingen
6. Grounding von Vereinsflugzeugen

1. Jahreshauptversammlung 2017 für das Geschäftsjahr 2016.
Dieses Jahr findet die Jahreshauptversammlung am 1. April 2017 statt.
Die Einladung wurde schon per Post verschickt. Hier noch einmal die Einladung per E – Mail
( Siehe Anlage ).

2. Erhöhung der Aufwandspauschale ( Arbeitsstunden ).
Die Aufwandspauschale ( Arbeitsstunde ) wurde rückwirkend ab 1.Januar 2017 von 7,7 €/Std. auf 8,5 €/Std. erhöht.

3.Treffen Arbeitskreis Sektoren
Der Arbeitskreis Sekturen findet dieses Jahr am 24. Februar statt ( Siehe Anlage )

4. BWLV – Sicherheitshinweis.
In der Anlage findet Ihr ein Sicherheitshinweis für Segelfliegen in den französischen Alpen.

5. Drachentage Donaueschingen
Die Drachentage in Donaueschingen am Flugplatz EDTD finden am 20/21 Mai 2017 statt. Die LSB wird sich mit einen Informationsstand und der Ausstellung eines Segelflugzeuges beteiligen. Unsere Jugendgruppe wird diese Aktion organisieren und betreuen.
http://www.veranstaltung-baden-wuerttemberg.de/drachentage-donaueschingen

6. Grounding von Vereinsflugzeugen
Immer wieder gibt es Unsicherheiten wie man sich verhalten muss bei Vereinsflugzeugen die Flugunklar im Vereinsflieger.de gemeldet und mit dem Flugunklar – Schild gekennzeichnet sind.
Markus Ginsig hat hier einige Punkte zusammengeschrieben und auch schon an per E – Mail an unsere UL – Piloten verteilt. Da hier nicht nur UL`s betroffen sind hier noch einmal sein Text.
Es hat Fragen betr. „UL-Grounding“ (flugunklar) gegeben, bitte folgende Regeln befolgen:

1. Sicherheit steht immer an oberster Stelle. Wer einen Schaden, Mangel oder etwas was die Sicherheit des Flugzeuges feststellt,
soll das Flugzeug sofort für „flugunklar“ deklarieren, zum Schutz der nachfolgenden Piloten und des Vereins.
Bitte Plakette „flugunklar“ an Propeller hängen, genaue Info an unsere Warte/mich und im Vereinsflieger Flugzeug sperren.
–> Unsere Warte prüfen nach Eurer Meldung die weiteren Schritte.

2. Die Freigabe des Flugzeugs nach der Ueberprüfung/Reparatur erfolgt ausschliesslich durch unsere Wartungs-Spezialisten.
Ein Flugzeug, dass nicht freigegeben ist, darf nicht geflogen oder getestet werden. Es gibt kein „auf eigene Gefahr“ fliegen.
–> Diese Regel ist zwingend und zum Schutz jedes Piloten und des Vereins.

3. Es gibt viele Fälle, wo man nicht ganz sicher ist (zB. Reifendruck), sich vom Abflug nicht aufhalten will, der Passagier wartet usw.
Auch bei diesen Fällen, Sicherheit geht vor. Fragt den Fluglehrer vor Ort, ruft einen Wartungsspezialist an, im Zweifelsfall zuwarten.
–> wie in der kommerziellen Luftfahrt, lasst Euch nie durch Umstände wie Zeit, Passagiere, Wetter usw. zu einem Flug drängen,
wo Unklarheit zur Sicherheit besteht.

4. Seht Ihr etwas, was zwar nicht direkt sicherheits-relevant ist (zB. neuer Lackschaden), aber bei der nächsten Wartung verbessert werden kann,
meldet es bitte ebenfalls.

Markus Ginsig

Anhänge:

arbeitskreis_sektoren
bwlv_sicherheitshinweis einladung2017_jahreshauptversammlunggj2016