LSB Newsletter Juni 2017

Liebe LSB – Mitglieder,
der Vorstand möchte Euch heute über folgende Punkte informieren:

1. BWLV – Mitgliedermeldungen über Vereinsflieger.de.

Die BWLV – Mitgliedermeldungen sind nun über Vereinsflieger.de online möglich. Der BWLV und Vereinsflieger.de haben das nun für die Vereine möglich gemacht. Ab 7. Juli ist die LSB für diesen Dienst freigeschaltet.
Dadurch ist einiges einfacher, übersichtlicher und schneller geworden, was die Übermittlung von Mitgliedermeldungen seitens der LSB betrifft.
Für Euch liebe Mitglieder ändert sich dadurch nichts und es wird für Euch ebenfalls einfacher.
Wie bisher könnt Ihr Eure persönlichen allgemeinen Daten im Vereinsflieger selbständig ändern und müsst sonst keine weiteren Personen informieren.
Wir sehen im Vereinsflieger.de unter Verband ( BWLV ) Differenzliste Eure Änderungen und werden diese Änderungen dann dem BWLV online weiter leiten.

Es gibt aber eine Ausnahme: Und das ist jetzt ganz Wichtig

Die Finanzbuchhaltung wird zur Zeit noch nicht über Vereinflieger.de durchgeführt sondern noch mit AME/Avia. Das bedeutet, wenn ihr Eure Bankdaten im Vereinsflieger.de ändert bitte dringend unserem Kassierer Henry Blum eine E- Mail senden.
Im Vereinsflieger.de escheint eine Bankdatenänderung nicht auf der BWLV – Differenzliste!

Wer seine Daten aus irgendwelchen Gründen nicht selbst ändern möchte, kann mir eine E – Mail senden und ich werde dann diese Änderungen für Euch durchführen.

Wir halten Euch auf den Laufenden falls es Änderungen geben sollte.

Auch für unseren Ausbildungsbetrieb können wir nun dem BWLV unsere Ausbildungsdaten online übermitteln

2. Kündigung der aktiven Mitgliedschaft mit Umwandlung in eine passive Mitgliedschaft, Kündigung der aktiven Mitgliedschaft oder Kündigung der passiven Mitgliedschaft.

Laut LSB – Satzung ist einer der oben genannten Kündigungen immer nur 3 Monate vor Ablauf des Jahre ( 30.09 ) zum Jahresende ( 31.12 ) möglich ( Das ist auch die Kündigungsfrist beim BWLV ).
Nur in dringenden Fällen, den so genannten Härtefällen, kann der LSB – Vorstand einer Sonderkündigung für die LSB – Mitgliedschaft zustimmen.

Kündigung einer Sparte siehe auch in der Gebührenordnung unter Bemerkung:

Alle Mitglieder, die aktiv Motorflug, Motorsegelflug, Ultraleichtflug oder Segelflug, betreiben, müssen für die jeweilige Sparte den Jahresspartenbeitrag wie oben beschrieben bezahlen. Wird von einem Mitglied der Jahresbeitrag für eine oder mehrere Sparten nicht mehr gewünscht, so muss dies der LSB 14 Tage vor Jahresende schriftlich gemeldet werden.
Jahresmitglieds- und Spartenbeiträge werden nach dem 1.1. und dem 1.7. eines Jahres jeweils zur Hälfte abgebucht. Der Passivbeitrag wird nach dem 1.1. voll abgebucht

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Gruß
Günter