Hallo zusammen,
was gibt’s neues in der LSB:
Schließanlage
Diese ist nun voll in Betrieb. Deshalb ein paar Hinweise dazu:
– Die Tankstelle funktioniert nur von 8 Uhr morgens bis 21 Uhr abends. Nachts kann nicht getankt werden.
– Zutritt zur Werkstatt haben nur folgende Personengruppen: Werkstattleiter, Warte, Fluglehrer und der Vorstand.
– Falls mal der Strom ausfallen sollten, funktioniert die Schließanlage natürlich nicht mehr. Deshalb gibt es „Notschlüssel“ um noch in das Vereinsheim zu kommen. Einen solchen Notschlüssel haben u.a. Eugen Wintermantel, Wolfgang Schmidt und ich (Axel Beurer). Wir wohnen alle in der Nähe des Vereinsheimes. Des weiteren gibt es noch einen Notfallschlüssel auf dem Turm. Dieser ist aber versiegelt und darf nur in absoluten Notfällen benutzt werden. Jeder Gebrauch ist dem Vorstand zu melden!
Falls bei jemanden der Chip nicht richtig funktioniert, bitte bei mir melden: abeurer@gmx.de
Luftfunkstelle
Dies dürfte vor allem die Privathalter im Verein interessieren. Kontrolliert eure Urkunden „Luftfunkstelle“. Diese sind neuerdings befristet und müssen verlängert werden. Wie das geht, findet ihr hier:
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Urkunde für Flugfunkstelle prüfen!!!
Wichtige Information für alle Halter von Luftfunkstellen und Bodenfunkstellen!
Bitte auch das Download am Ende der Meldung beachten!
Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2004 wurde auch die Verwaltungsvorschrift für Flugfunk (VV Flufu) geändert. Dieser VV folgend, wurden die nach diesem Zeitpunkt durchgeführten Frequenzzuteilungen grundsätzlich auf 10 Jahre befristet. Diedanach ausgestellten Frequenzzuteilungsurkunden haben also eine befristete Laufzeit!Davon unberührt bleiben unbefristet ausgestellte Zulassungen tatsächlich unbefristet und müssen nicht verlängert werden.
Durch die BNetzA werden jetzt die ersten Halter angeschrieben, deren Zuteilung abgelaufen ist.
In diesen Schreiben (siehe Anhang) wird insbesondere darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Befristung eine Frequenznutzung auf Basis einer abgelaufenen Frequenzzuteilung nicht mehr zulässig ist und eine Ordnungswidrigkeit mit der Androhung eines Bußgeldverfahrens darstellt. Das bedeutet, die Flugfunkstelle darf nicht mehr betrieben werden.
… Doch das ist nur einer der Problempunkte!
Weiterhin heißt es in diesen Schreiben nämlich, dass eine nachträgliche Verlängerung nicht möglich ist und deshalb vor der Weiternutzung ein Neuantrag gestellt werden muss. Dieser Neuantrag ist zieht die Neuausstellung einer Zuteilungsurkunde mit dem entsprechenden Gebührenbescheid nach sich.
… Und damit sind noch immer nicht am Ende.
Wer jetzt eine Frequenzzuteilung neu beantragt, der nachweisen, dass er ein Funkgerät mit 8,33kHz-Kanalabstand zur Verfügung. Da lässt sich auch nichts schummeln, denn die FTZ-Nummer muss im Zuteilungsantrag eingetragen werden.
Wir bitte alle Inhaber von Flugfunkstellen ihre Frequenzzuteilungsurkunden zu überprüfen und rechtzeitig bei der BNetzA einen Antrag für die Verlängerung zu stellen.
eine Verlängerung ist kein großer Vorgang …
Eine Anfrage bei der BNetzA ergab, dass die Verlängerung per formlosen Antrag geschieht. Dazu teilt der Inhaber der Frequenz der BNetzA die Frequenzzuteilungsnummer, das Kennzeichen und die Halterdaten mit. …
Das ist schon alles! Das Einsenden des Originals für eine Verlängerung ist nicht erforderlich.
Jetzt noch der Wermutstropfen:
Eine Verlängerung für Funkgeräte mit einem Kanalabstand von 25 kHz erfolgt grundsätzlich nur bis zum 31.12.2017. Geräte welche die 8,33 kHz-Norm erfüllen werden um 10 Jahre verlängert.
Wissenswertes:
– Urkunden für Flugfunkstellen werden nur für maximal 10 Jahre erteilt
– Abgelaufene Urkunden können nicht erneuert oder verlängert werden
Dann ist ein Neuantrag zu stellen!
– Neu beantragte Funkstellen müssen den 8,33kHz-Anforderungen genügen
Das gilt sowohl für die Luft- als auch für die Bodenfunkstelle
Quelle: Ralf Keil
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DAEC-Newsletter
Sehr interessant ist immer der DAEC-Newsletter. Dort werden solche Informationen (Luftfunkstelle) verbreitet. Ich kann euch nur empfehlen, diesen zu abonnieren: http://www.daec.de/service/newsletter/
Ein etwas exotischerer Newsletter ist von der Deutschen Flugsicherung zu bekommen. Manchmal finden sich da aber ganz interessante Informationen, zum Beispiel, dass ab dem 11.12.2014 der Luftraum F am Flugplatz Donaueschingen in eine RMZ umgewandelt wird.
Den DFS-Newsletter findet ihr hier: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Newsletter/VFR-Newsletter/
Radio Mandory Zone kurz RMZ
Ab dem 11.12.2014 wird der Luftraum F am Flugplatz Donaueschingen in eine RMZ umgewandelt. D.h. man muss innerhalb dieser Zone Kontakt zur Donau Info haben. Welche Auswirkungen dies konkret auf den Segelflug hat, ist mir noch nicht bekannt. Ich gehe aber davon aus, dass sich nichts ändern wird. Wer genauere Informationen zur RMZ haben will, findet diese hier:
Sehr ausführlich https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Newsletter/VFR-Newsletter/
Hier der aktualisierte Kartenausschnitt http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Customer%20Relations/SERA/_DONAUESCHINGEN3_A5_mas.pdf
Technischer Leiter
Günter Vosseler ist momentan unser Technischer Leiter. Er hat aber angekündigt, dass er ab der nächsten Hauptversammlung im März 2015 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Dies bedeutet, dass wir unbedingt zu diesem Termin einen neuen Technischen Leiter benötigen werden.
Warum ist ein Technischer Leiter überhaupt so wichtig?
Ein Technischer Leiter wird benötigt, damit innerhalb der Vereins die Warte und Werkstattleiter an Vereinsflugzeugen arbeiten dürfen. Wenn wird gegenüber dem BWLV keinen Technischen Leiter haben, dürfen wir keinerlei Wartungsarbeiten an den Vereinsflugzeugen vornehmen. Darunter zählt zum Beispiel auch das Wechseln eines Reifens an einem Flugzeuge. Alle Arbeiten müssten dann ab April 2015 an LTBs vergeben werden. Dies führt zur längeren Ausfallzeiten der Flugzeuge und zu sehr hohen Kosten. Die erhöhten Kosten müssten dann zeitnah den Mitgliedern in Rechnung gestellt werden in Form einer Erhöhung der Sparten- und Flugstundengebühren.
Henry Blum hat sich die Mühe gemacht, eine „Stellbeschreibung“ zu erarbeiten, damit wir überhaupt wissen, was ein Technischer Leiter für Aufgaben hat. Diese Stellenbeschreibung findet ihr im TechnischerLeiter
Englisch Sprechfunk Level 4
Bitte checkt eure Flugscheine, wenn ihr das BZF1 oder das AZF habt. Die Sprachkenntnisse in Englisch Level 4 sind befristet. Wenn ihr nur einen Tag die Frist überschritten habt, müsst ihr das Englische Funksprechzeugnis neu machen.
Die Verlängerung ist aber einfach. Ein guter Prüfer dafür ist zum Beispiel Herr Michael Schlereth, der Flugplatzchef von Donaueschingen. Für BWLV-Mitglieder, was ihr ja alle seid, kostet die Prüfung 30 Euro. Wichtig ist eure BWLV-Mitgliedsnummer. Diese findet ihr entweder auf eurem Ausweis oder auf der Verbandszeitschrift „Der Adler“. Es ist die 5-stellige Nummer auf dem Adressaufkleber.
Grüße Axel Beurer
Schriftführer Luftsportvereinigung Schwarzwald-Baar e.V.
-- Axel Beurer Karlstr. 53 78166 Donaueschingen +49-179-2404075