Regelung des Segelflugbetriebs in 2020

Liebe Segelfliegende Kameraden,

anlässlich der Segelflug-Versammlung am 18.1. wurden verschiedene Änderungsvorschläge zum Segelflugbetrieb 2020 gemacht. Unter anderem gab es Vorschläge zu den Spielregeln für den Flugbetrieb, zur Anpassung des Flugzeugparks und zu den Gebühren.

In der Vorstandssitzung vom 6. Februar wurden diese noch mal diskutiert und mit kleinen Änderungen weitgehend übernommen und beschlossen.

Wir möchte Euch hiermit noch mal über die wichtigsten Punkte, sowie Änderungen und deren Hintergründe informieren.

1. Spielregeln für den Flugbetrieb.

  • a. Dienste werden nur noch für Sonntage eingeteilt
  • b. Winde und F-Schlepp Betrieb finden im Wechsel statt
  • c. Samstags und an allen anderen Wochentagen kann auf Eigen-Initiative ein Flugbetrieb (auch F-Schlepp) organisiert werden
  • d. Der Windendienst wird von 10 Uhr bis 15 Uhr eingeplant. Ggf. Verlängerung, falls viele Piloten am Platz und hohe Startfrequenz
  • e. Flugzeugschlepp ist nur jeden zweiten Sonntag von 11 Uhr bis 14 Uhr geplant (3 Stunden). – Sollte sich bis Donnerstag Abend vor dem geplanten Betrieb abzeichnen, dass das Wetter nicht mitspielt, wird die F-Schlepp Reservierung der MAIK vom diensthabenden Fluglehrer raus genommen und der Schulbetrieb gecancelled.
  • f. Dienste und Anwesenheit der Schüler werden verbindlich eingeplant. Dienste werden von Axel Beurer geplant. Die Planung für die Schüler übernimmt Marcel Wahler für’s erste Halbjahr (April – Juni). Sollten sich nicht mindestens zwei Schüler für ein bestimmtes Datum eintragen, wird der offizielle Schulbetrieb für den Tag im Plan wieder gecancelled, die F-Schlepp Reservierungen ebenfalls raus genommen.
  • g. Vor jedem geplanten Flugbetriebs-Sonntag informiert der eingeteilte Fluglehrer über eine Vereinsflieger-Rundmail, ob der Flugbetrieb zustande kommt (Wetter, Teilnahme).

2. Anpassung des Flugzeugparks

  • a. Die ASK 21 wird weiter genutzt. – Die Neulackierung kann ab dem 1. Oktober 2020 stattfinden.
  • b. Die ASK 13 wird abgebaut, bleibt aber solange betriebsbereit, bis tatsächlicher Bedarf geklärt ist, bzw. ggf. statt der ASK 13 ein Clubklasse-Flugzeug angeschafft wird.
  • c. Die Ka 8 verbleibt im Verein und kann für erste Einsitzerflüge und 50 km Flüge genutzt werden.
  • d. Der LS 4 Hänger und ein Fallschirm werden verkauft.

3. Gebühren-Modell für 2020 (und bis zur nächsten Anpassung).

  • a. Privatpiloten mit eigenem Flugzeug: € 45 / Monat
  • b. Scheinpiloten auf Vereinsflugzeugen: € 75 / Monat
  • c. Flugschüler: € 65 / Monat (inklusive aller Windenstarts und 2 F-Schlepps auf 600 m pro tatsächlich statt findendem Sonntags-F-Schleppbetrieb)*
  • d. Fluglehrer: € 45 / Monat
  • e. Windenstarts: € 6,50 / Start – (für Flugschüler sind alle Windenstarts frei)
  • f. F-Schlepps: Nach Aufwand bzw. Schleppzeit (Ausnahme: 2 Schlepps pro Flugschüler siehe oben)
  • g. Jugendförderung: Die Windenstarts und zwei F-Schlepps pro Sonntagsflugbetrieb werden vom Verein getragen. – Eine Extra-Gebühr („Soli“) von € 25,- pro Mitglied und Jahr wird nicht erhoben. – Die Mitglieder werden aber an der HV über die entsprechende Förderung aus dem Vereinsvermögen informiert.

*Die Abweichung vom ursprünglichen Vorschlag (Schüler bezahlen ihre Windenstarts und halben F-Schlepp) beruht auf Erfahrungen in der Vergangenheit: Junge Schüler werden in der Regel von ihren Eltern finanziert. – Macht ein Schüler z.B. 10 Windenstarts je Wochen-Ende, dann hätte eine Monatsabrechnung u.U. so ausgesehen: € 45,- Pauschale plus 20x € 6,50 = € 175,- und nicht € 65,- wie bisher. Erfahrungsgemäß kein Erfolgsmodell. Viele Schüler hätten sich daraufhin mit Starts zurück gehalten, was wiederum mangelnde Routine und Erfolgs-Erlebnisse bedeutet hätte. – Dito beim F-Schlepp.

Bitte nutzt die Chancen, die sich aus dieser Regelung ergeben.

Viel Erfolg und gute Thermik!

Euer Vorstand (H.Blum)